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A76/001

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Jobst von Mähren, auch Luxemburg (1354-1411)

PERGAMENT-URKUNDE DES MARKGRAFEN JOBST

1379
1379, den 30. Mai. Markgraf Jobst ernannt den Bergmeister und die Bergschöpfen in Groß Seelowitz und ermächtigt sie, in seinem Namen das Bergrecht auszuüben. Orig., auf Deutsch, Pergament 29x16,3 cm, Plica 4,2 cm, Siegel - ehemals mit Pergamentband befestigt - fehlt. Wir Jost, von Got[te]s Gnaden Marggraff und Herre zu Merhern, bekennen und tun kunt offenlich mit diesem Briefe allen, den die i[h]n sehen oder hören lesen, das[s] wir durch Besserung Willen uns[er]s Gebirges und der Weingarten, die gelegen sein zu Selawicz und auch darauf, das[s] die Lite gemeinlich die Weingarten in denselben Gebirgen haben, dieselben i[h]re Weingarten zu bauen, so will dass er fleissichther geneiget werden, so haben wir gesatz und gemachet einen Berckmeister und Berckschöpfen und geben denselben, die nu sein oder hernach werden, volle Macht und Kraft, das[s] Sie alle Berckgenossen und das Gebirge daselbest zu Selawicz vollkomenelich bei einem Geburgesrechte gleich andern Gebirgen haben und haben sullen und dasselbe Recht geben wir genczlichen allen, den die Weingerten do haben oder noch gewunnen in zukunftigen Zeiten, also dass Sie mit Hilfe desselben Rechten sich alles unrechten erwe[h]ren und dowider steen sullen und mugen. Und meinen und wollen, dass Sie an diesen Rechten und Genadem, die wir in getan und gegeben haben, niemandes hindern noch iren sol, bei unsern Hulden, wenn wir Sie genczlichen schuczen und schirmen wollen, bei allen Rechten. Mit Urkunt dies Brifes vorsiegelt mit unserm anhangende, Insiegel. Der geben ist zu Brunne noch Cristi Geburdes dreizenhundert Jar darnoch in dem neunundsiebzigsten Jar des nächsten Montags noch dem heiligen Pfingsttage. Per Sim[onem] v[on] Maith ? Nicol prothonotarius Ehemals angehängte Siegel fehlen. Die Urkunde des Markgrafen Jobst vom 30. Mai 1379, in dem der Herrscher von Mähren festlegt, dass in Selowicz ein Berggericht mit einem Bergmeister und Bergschöpfen eingerichtet werden kann und dass die Weinberge von Selowicz und ihre Besitzer (alle Berggenossen) dem Bergrecht unterworfen werden können, wie es in anderen Gebirgen üblich ist (ein Gebirgsrecht gleich andern Gebirgen haben und halten sollen). Der Text der Urkunde wurde von Vincenc Brandl im elften Band der Edition Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae, Brünn 1885, S. 143, Nr. 154, mit dem Provenienzvermerk Aus dem Codex n. 37 p. 41 im Brünner Stadtarchiv veröffentlicht. Der Text wurde also von einem Buch im Brünner Stadtarchiv abgeschrieben, das jetzt unter der neueren Nummer 44 geführt wird, wo sich auf den Seiten 41v-42r tatsächlich eine Abschrift befindet, die irgendwann Ende des 16. Jahrhunderts, wahrscheinlich zur Zeit des Ratsschreibers Mikuláš Černovský, angefertigt wurde. Das Original befand sich damals im Stadtarchiv und könnte daher, wie andere städtische Privilegien, die sich noch im Stadtarchiv befinden, in ein Kopialbuch kopiert worden sein. Höchstwahrscheinlich befand sich das Dokument jedoch noch viel später im Archiv. Die Geschichte von Selowicz wurde von Johann Eder zusammengestellt und 1859 unter dem Titel Chronik der Orte Groß-Seelowitz und Pohrlitz und ihrer Umgebung in Brünn veröffentlicht. Hier, in der das Dokument zusammenfassenden Passage auf S. 6, Anm. 2: "Orig. im Brünner Stadtarchiv. Eine Abschrift in dem Codex Mspt. daselbst Nr. 44." Die Urkunde trägt keinen späteren Registrierungszeichen, sondern nur den zeitgenössischen Kurztitel Super Jure vinearum in Zelawicz, d. h. Über das Recht der Weinberge in Selowicz. Die meisten Urkunden im Stadtarchiv haben später umfangreichere Regesten und oft eine lateinische Nummerierung, was aber nicht die Regel ist. Ähnlich sieht die Urkunde des Markgrafen Jobst vom 15. April 1376 aus, in der der Stadt für drei Jahre ein Ungelt verliehen wird. Die Urkunde wurde von demselben Prothonotar verfasst wie die Urkunde für Selowicz, nämlich von Mikuláš von Prag (Nupaky), wie die Inschrift auf der Plica zeigt, die der Urkunde von Selowicz ähnelt. Die vom Auktionshaus Zezula präsentierte Urkunde befand sich ursprünglich mit hoher Wahrscheinlichkeit im Brünner Stadtarchiv und ging irgendwann nach der Mitte des 19. Jahrhunderts verloren, aber es lässt sich nicht rekonstruieren, wie. Obwohl es theoretisch möglich wäre, ein zweites Original in Betracht zu ziehen, dass zweifellos von Jobsts Büro nach Selowicz ging, befand es sich Mitte des 19. Jahrhunderts nicht im örtlichen Archiv, sonst hätte Johann Eder es aufgezeichnet. Die Bleistiftnotiz unten links mit der Jahreszahl 1399? deutet eher auf eine Unfähigkeit hin, die Urkunde genauer zu identifizieren, wahrscheinlich irgendwann im 19. Jh. Die Urkunde ist beschädigt, und das Siegel fehlt, obwohl ein Abdruck seiner Größe auf dem Pergament zu erkennen ist, der wahrscheinlich auf die Einwirkung von Feuchtigkeit zurückzuführen ist, was das Typar identifizierbar macht; es muss sich um das damals übliche Jobst-Siegel mit dem mährischen Adler handeln. Die Urkunde ist vor allem von dokumentarischer und historischer Bedeutung für die Geschichte der Stadt Selowicz, des südmährischen Weinbaus und für die Entwicklung des Bergrechts als solches. Prof. Mgr. Libor Jan. Ph. D.

Startpreis: 95.000 CZK / 3.831 EUR
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